Dozenten:
Tillmann R. Braun, MPA (Harvard)
Literatur:
Griebel, Internationales Investitionsrecht
Reinisch, Standards of Investment Protection
Prüfung:
Keine Studienarbeit
Das Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, die gerade in den vergangenen Jahren erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen hat, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 2700 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen“ Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Es hat sich neben dem Welthandelsrecht als die zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.
Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unmittelbar, also ohne Vermittlung ihres Heimatstaates, auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gastland geltend zu machen. Zunehmend entwickelt sich die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu einem Forum, in dem wirtschaftliche Interessen des Investors gegenüber staatlichen Regulierungsinteressen, aber auch Interessen Dritter abgewogen werden. Die Vorlesung möchte einen ersten Über- und Einblick in die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte geben.
Zudem soll in der Veranstaltung verstärkt auf die europäische Dimension des Investitionsrechts eingegangen werden. Vielfältigen Fragen entspringen der jüngsten EU-Kompetentzerweiterung im Zuge des Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen, die das Spannungsverhältnis von Investitionsschutzverträgen und Europarecht noch verstärken.
